Verein -- Satzung -- Vorstand -- Mitglied werden
Der Verein wurde zur Absicherung der Betreibung und der Vermarktung der Kammloipe gegründet. Der Verein wird
von all denjenigen Kräften unterstützt und getragen, die in irgendeiner Form von der Kammloipe partizipieren bzw.
sich für den Erhalt und die Gestaltung dieses Angebotes engagieren. Aus diesem Grunde können neben den
öffentlichen Gebietskörperschaften bzw. den juristischen Personen des öffentlichen Rechts auch sonstige natürliche
und juristische Personen ohne Einschränkung Mitglied dieses Vereins werden. Dadurch soll erreicht werden, dass
ein möglichst großes Zusammengehörigkeitsgefühl und eine möglichst große Akzeptanz für die Probleme der
Kammloipe erzielt wird. Der Verein soll eine Gemeinschaft darstellen, die für alle Belange dieses in sich
abgeschlossenen Tourismusprojektes verantwortlich sind.
Der Zweck des Vereines besteht darin, alle Belange und Angelegenheiten, die in irgendeiner Form mit der Kammloipe
verbunden, sind in eigener Zuständigkeit zu regeln. Aus diesem Grunde werden folgende Einzelaufgaben für den
Verein festgeschrieben:
Die Arbeitsgemeinschaft "Kammloipe Erzgebirge/Vogtland" e. V. arbeitet mit einer sehr allgemein gehaltenen Satzung. Sie soll als gemeinnütziger Verein lediglich kostendeckend arbeiten und damit auf eine eigene wirtschaftliche Tätigkeit weitestgehend verzichten. Ziel der Arbeit des Vereins ist, dass die Gemeinden bzw. diejenigen, die den Kammloipenbetrieb finanzieren, möglichst unterstützt werden. Aus diesem Grunde wurde auch die Grundstruktur einer Vereinssatzung gewählt, die die Ausrichtung eines gemeinnützigen Vereins hat. In der vorliegenden Vereinssatzung ist die Problematik der Stimmenanzahlen in der Mitgliederversammlung klar geregelt. Mit der Ankopplung an die Höhe des Vereinsbeitrages wird sichergestellt, dass vor allem die Mitglieder, die einen großen Anteil an der Finanzierung des Vereines übernehmen, ausreichend mit Stimmen ausgestattet sind.